Herzlich Willkommen!
Schön, dass Sie sich entschieden haben in einem unserer Flugzeuge mitzufliegen. Das wird für Sie ein unvergessliches Erlebnis werden!
Als gemeinnütziger Verein dürfen wir keine gewerblichen Gastflüge anbieten. Das Kleingedruckte dazu finden Sie unten; für sie bedeutet das praktisch, dass die Dauer ihres Mitflugs auf maximal 45 Minuten beschränkt ist, und dass keine (Zwischen-)Landungen an anderen Plätzen möglich sind.
Übrigens können auch Kinder mitfliegen. Sie sollten groß genug sein, dass sie sich sinnvoll anschnallen können. Üblicherweise ist das ab ungefähr 10 Jahren der Fall. Das Mitnehmen von kleineren Kindern auf dem Schoß eines Erwachsenen ist leider nicht möglich.
Preise
Wir haben verschiede Tarife für die unterschiedlichen Flugzeuge. Hier eine Übersicht:
Flugzeug | Anzahl Passagiere und Tarif | |
DR-300 Jodel Motorflugzeug | bis zu 3 Passagiere. 6 EUR pro Minute (fürs Flugzeug, nicht pro Person) | |
PA-28 Archer Motorflugzeug | bis zu 3 Passagiere. 6 EUR pro Minute (fürs Flugzeug, nicht pro Person) | |
Bristell B 23 Motorflugzeug | 1 Passagier. 4 EUR pro Minute | |
WT-9 Dynamic Ultraleichtflugzeug | 1 Passagier. 4 EUR pro Minute | |
SF-25 Falke Motorsegler | 1 Passagier. 3 EUR pro Minute | |
Duo Discus Segelflugzeug | 1 Passagier. 80 EUR für ca. 20 Minuten; längere Flüge auf Anfrage | |
Twin Astir Segelflugzeug | 1 Passagier. 80 EUR für ca. 20 Minuten; längere Flüge auf Anfrage |
Organisatorisches
Sie können uns gerne direkt auf dem Flugplatz ansprechen. Wenn ein geeignetes Flugzeug und ein Pilot verfügbar sind, werden wir Sie direkt mitnehmen. Alternativ können Sie auch einen Termin mit uns vereinbaren. Dazu schreiben Sie uns bitte eine Email an mitfliegen@fliegergruppe-donzdorf.de und schildern Sie kurz was sie sich vorstellen:
- Anzahl Passagiere und/oder gewünschtes Flugzeug
- Gewünschte Flugdauer und Flugroute
- Telefonnummer für Terminabsprache
Über diese Emailadresse kommen Sie direkt mit unseren Piloten in Kontakt; eine(r) davon wird sich melden, und Sie können dann gemeinsam einen geeigneten Termin für den Flug ausmachen.
Das Kleingedruckte
Bei dem Mitflug sind Sie versichert. Es besteht eine CSL-Versicherung (Kombination aus Halterhaftpflicht und Passagierhaftpflicht) mit einer Deckungssumme von 5 Millionen EUR bei Motor- und Ultraleichtflugzeugen und 2,5 Millionen EUR bei Segelflugzeugen und dem Motorsegler.
Bei einem Mitflug handelt es sich um einen sogenannten Einführungsflug. Vor Flugantritt werden wir SIe bitten, uns per Unterschrift zu bestätigen, dass der Flug auf dieser Basis durchgeführt wird. Im Falle von Minderjährigen muss das eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben.
Im Folgenden ein Auszug aus EU-Verordnungen 379/2014 und 965/2012):
Die Einführungsflüge unterliegen den Bestimmungen gem. Verordnung (EU) 379/2014 zur Änderung der Verordnung (EU) 965 / 2012 Artikel 6, Absatz 4a c) Einführungsflüge. Flüge zum Zwecke des Absetzens von Fallschirmspringern. Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Kunstflüge, die entweder von einer Ausbildungsorganisation mit Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedstaat und mit einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilten Genehmigung durchgeführt werden, oder die von einer mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt errichteten Organisation durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass das Luftfahrzeug von der Organisation auf der Grundlage von Eigentumsrechten oder einer Anmietung ohne Besatzung (Dry Lease) betrieben wird, der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaftet und solche Flüge bei Beteiligung von Nichtmitgliedern der Organisation nur eine unbedeutende Tätigkeit der Organisation darstellen.
Als Einführungsflug (introductory flight) bezeichnet jeden gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen durchgeführten Flug kurzer Dauer, der von einer zugelassenen Ausbildungsorganisation oder einer Organisation mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt zum Zweck der Gewinnung neuer Flugschüler oder neuer Mitglieder durchgeführt wird.