Mit der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Göppingen steht nun endlich auch die Wiedereröffnung der Fliegerhütte an: ab 29. Mai freuen wir uns wieder über Ihren Besuch, die Feststellung der Unterschreitung der Grenzwerte durch das Landratsamt vorausgesetzt.

Wie auch im letzten Jahr ist der Betrieb mit Auflagen und Regeln verbunden die Sie ja vermutlich bereits kennen. Der Zutritt zur Fliegerhütte und zur Terrasse ist nur möglich, wenn

  • ein Nachweis über einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest (ein Selbsttest ist nicht ausreichend) vorliegt
  • ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann (Datum der letzten notwendigen Impfung + 14 Tage)
  • oder die Genesung von der Corona-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test der zwischen 28 Tage und 6 Monate alt ist belegt werden kann.

Auch das Formular zur Kontaktnachverfolgung müssen Sie weiterhin ausfüllen, ergänzt durch eine Erklärung, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Im gesamten Bereich der Fliegerhütte gilt Maskenpflicht (medizinisch oder höherwertig), mit Ausnahme am eigenen Sitzplatz. Diese Regeln gelten drinnen und draußen.

Trotz der Auflagen und des damit unbestreitbar erhöhten Aufwands für alle Beteiligten freuen wir uns, dass es wieder los geht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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